Der Ablauf eines KFZ-Gutachtens ist in der Regel gut strukturiert und folgt mehreren klaren Schritten. Hier ist eine detaillierte Beschreibung des typischen Ablaufs:
1. Kontaktaufnahme
Unfall oder Bedarf: Der erste Schritt beginnt, wenn ein Fahrzeughalter nach einem Unfall, für den Verkauf oder für Versicherungszwecke ein Gutachten benötigt. Der Besitzer nimmt Kontakt zu einem qualifizierten Gutachter auf. In vielen Fällen kann die Versicherung auch einen Gutachter empfehlen oder den Auftrag selbst erteilen.
Gutachter wählen: Es ist wichtig, einen erfahrenen, unabhängigen und zertifizierten Gutachter zu beauftragen, um ein faires und objektives Gutachten zu erhalten.
2. Terminvereinbarung und Vorbereitung
Der Gutachter und der Fahrzeughalter vereinbaren einen Termin zur Fahrzeugbesichtigung. Diese kann entweder beim Fahrzeughalter vor Ort oder einer Werkstatt selbst stattfinden.
3. Fahrzeugbesichtigung
Untersuchung des Fahrzeugs: Der Gutachter untersucht das Fahrzeug gründlich. Bei einem Unfallgutachten dokumentiert er den Schaden detailliert, erstellt Fotos, misst Bauteile und prüft das Fahrzeug auf mögliche verdeckte Schäden.
Bewertung: Der Gutachter notiert sich alle relevanten Informationen wie das Baujahr, den Kilometerstand, Sonderausstattungen, Vorschäden und den allgemeinen Zustand des Fahrzeugs.
Fotodokumentation: Fotos werden aus verschiedenen Winkeln aufgenommen, um den Zustand und eventuelle Schäden genau zu dokumentieren. Diese sind wichtige Bestandteile des späteren Berichts.
4. Analyse und Berechnung
Schadenanalyse: Basierend auf den gesammelten Informationen und den Schäden am Fahrzeug analysiert der Gutachter den Reparaturaufwand. Dies beinhaltet die Kosten für Ersatzteile, Arbeitsstunden und Material.
Wiederbeschaffungswert: Der Gutachter ermittelt den aktuellen Marktwert des Fahrzeugs, der auch als Wiederbeschaffungswert bezeichnet wird. Dieser gibt an, wie viel ein vergleichbares Fahrzeug im gleichen Zustand kosten würde.
Restwert: Falls das Fahrzeug irreparabel oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, ermittelt der Gutachter den Restwert. Dies ist der Betrag, den das Fahrzeug in seinem beschädigten Zustand noch wert ist.
5. Gutachtenerstellung
Der Gutachter erstellt einen detaillierten Bericht, der alle wichtigen Informationen zusammenfasst. Dieser Bericht enthält:
Die Schadenbeschreibung und die voraussichtlichen Reparaturkosten.
Den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall.
Den Restwert des Fahrzeugs, falls ein Totalschaden vorliegt.
Fotodokumentation und detaillierte Bewertungen der Fahrzeugteile.
6. Übergabe des Gutachtens
Versand an den Auftraggeber: Nachdem das Gutachten fertiggestellt ist, wird es an den Fahrzeughalter und – falls es sich um einen Unfall handelt – an die Versicherung übergeben.
Prüfung durch die Versicherung: Die Versicherung prüft das Gutachten, um den Schadenfall zu regulieren. Auf dieser Basis wird entschieden, ob das Fahrzeug repariert wird oder ob eine Entschädigungszahlung erfolgt.
7. Nachbearbeitung
Beratung: Das Sachverständigenbüro Süner steht für Rückfragen und Anregungen jederzeit zur Verfügung, insbesondere, wenn es Unstimmigkeiten zwischen den Parteien gibt.
Reparaturentscheidung: Basierend auf dem Gutachten entscheidet der Fahrzeughalter, ob er das Fahrzeug reparieren lässt oder – im Falle eines Totalschadens – eine Entschädigung durch die Versicherung akzeptiert.
Wie lange dauert ein KFZ-Gutachten?
Die Dauer eines Gutachtens hängt von der Art des Schadens und der Verfügbarkeit des Gutachters ab. Normalerweise kann das Gutachten innerhalb weniger Tage nach der Besichtigung erstellt werden.
Wir als KFZ Sachverständigenbüro Süner erstellen das Gutachten innerhalb von 12 Stunden (!)
Wer zahlt für das KFZ-Gutachten?
Unfallgutachten: In der Regel übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten.
Wertgutachten: Wenn das Gutachten für den Verkauf, den Kauf oder zur Versicherung eines Oldtimers benötigt wird, trägt der Fahrzeughalter die Kosten.
Ein KFZ-Gutachten ist ein entscheidendes Dokument, das Klarheit über den Zustand und den Wert eines Fahrzeugs schafft. Es stellt sicher, dass Versicherungsansprüche korrekt abgewickelt werden und verhindert Streitigkeiten über Schadenshöhe oder Restwerte.
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